Seit dem 27. September 2026 müssen Onlineshops den EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung vor der Bestellung anzeigen. OBS zeigt ihn automatisch auf jeder Produktseite. Dieser Beitrag zeigt, wie der Hinweis erscheint und wie Du die Darstellung einstellst.
Worum es geht
Seit dem 27. September 2026 müssen Onlineshops den EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung schon vor der Bestellung anzeigen. OBS übernimmt das für Dich: Auf jeder Produktseite erscheint der offizielle Hinweis der Europäischen Kommission automatisch – Du musst nichts hochladen oder gestalten.
Wie der Hinweis auf der Produktseite erscheint
Der Hinweis sitzt im Beschreibungsblock der Produktseite. Standardmäßig bekommst Du dort einen eigenen Tab „Gewährleistung“ mit der offiziellen Grafik. Unter der Grafik stehen zwei Links: die Originalgröße als PDF und ein Link zu Deinen Gewährleistungsrechten auf „Your Europe“.

Wo Du die Darstellung einstellst
Unter OBS-System → Optionen → Reiter „Shop“ findest Du die Option „EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung“ mit drei Möglichkeiten:
| Auswahl | Bedeutung |
|---|---|
| In einem eigenen Tab per Produktbeschreibung (Standard) | Der Hinweis liegt in einem eigenen Tab „Gewährleistung“. |
| Am Ende der Produktbeschreibung, immer sichtbar | Der Hinweis steht dauerhaft unter der Beschreibung (unter den Tabs). |
| Hinweis nicht anzeigen | Der Hinweis wird nicht ausgegeben. |
HINWEIS
Am Ende der Produktbeschreibung ist der Hinweis dauerhaft sichtbar; in einem eigenen Tab sitzt er hinter einer Tab-Überschrift, die auf schmalen Bildschirmen zugeklappt ist. Schalte den Hinweis nur ab, wenn Du ihn selbst an anderer Stelle anzeigst.
Mehrere Sprachen
Der Hinweis liegt in mehreren Sprachen vor (u. a. Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch) und wird in der Sprache angezeigt, in der Deine Besucher die Seite sehen. Du musst dafür nichts einstellen.
Und die Bestellbestätigung?
Der Hinweis muss ab dem 27.09.2026 auch der Bestellbestätigung beiliegen. Das übernimmt OBS-Cart als PDF-Anhang – siehe „EU-Gewährleistungshinweis als PDF an Bestell-E-Mails anhängen“.
Rechtlicher Hinweis
WICHTIG
OBS setzt die gesetzliche Anforderung nach bestem Wissen und Gewissen um, bietet dafür aber keine Rechtssicherheit und keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Umsetzung in Deinem Shop bist Du selbst verantwortlich; im Zweifel ziehe rechtlichen Rat hinzu.
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